Ich ermittele den Verkehrswert der Immobilie(n) für Sie.

Unabhängig und objektiv!

Ob als Bemessungsgrundlage für das Finanzamt, die Aufteilung des Immobilienwertes in einer Erbengemeinschaft oder bei einer geplanten Nachlassregelung.

Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen und schaffe Klarheit.

Erben und Schenken

Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer

Im Erbfall oder Schenkungsfall verlangt das Finanzamt eine Aufstellung der Vermögenswerte zur Bemessung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Immobilien sind oft wesentliche Bestandteile des Vermögens. Während der Bargeldbestand in der Regel leicht ermittelbar ist, lässt sich der Wert von bebauten oder unbebauten Grundstücken nicht ohne Weiteres bestimmen.

Hier hilft eine Immobilienbewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen! Ich ermittle den Verkehrswert von Immobilien nach §194 BauGB und liefere damit die benötigte Bemessungsgrundlage für das Finanzamt. Denn liegt kein Gutachten vor, kann das Finanzamt den Wert festlegen – mit teils erheblichen Einfluss auf den Wert und damit auf die zu zahlende Steuer. Die von mir erstellten Verkehrswertgutachten werden durch Finanzbehörden und Gerichte anerkannt. Gehen Sie sicher und schaffen Sie Klarheit mit einem Verkehrswertgutachten.

Sie haben den Steuerbescheid vielleicht bereits erhalten und finden den ermittelten Wert Ihrer Immobilie als zu hoch? Sprechen Sie mich an. Ich prüfe, ob die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Ihren konkreten Fall Sinn macht oder nicht!

Immobilienwert in einer Erbengemeinschaft

Der Erbfall ist eingetreten und das ohne eine entsprechende Nachlassregelung. In der Regel fällt das Erbe dann mehreren Erben zu. Diese bilden nun eine Erbengemeinschaft und das Eigentum steht allen gemeinschaftlich zu. Eine gemeinschaftliche Nutzung ist aber ausgeschlossen. Was nun?

Durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens von einem unabhängigen Sachverständigen erhalten Sie eine Aussage über den Wert der Immobilie und können so eine (gerichtliche) Auseinandersetzung bzw. die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vermeiden.
Die Ermittlung des Verkehrswertes für Ihre Immobilie(n) schafft Klarheit. Neutral und objektiv!

Nachlassregelung

Das Erbe regeln - ein Thema mit dem sich niemand gern beschäftigt. Dabei zeigt die tägliche Praxis was ein nicht geregelter Nachlass alles bewirken kann. Streitigkeiten können vermieden werden, indem alle wissen was im Fall des Falles passiert.

Daher ist es wichtig für Sie frühzeitig den Nachlass zu regeln. Ich weiß was zu tun ist und übernehme die Bewertung Ihres Immobilienvermögens. Unabhängig und objektiv! Ich ermittele den Verkehrswert Ihrer Immobilie(n) und helfe Ihnen damit einen Überblick über das Immobilienvermögen zu erhalten. Ob landwirtschaftliche Fläche, Eigentumswohnung oder Ein- und Mehrfamilienhäuser – den Wert zu kennen, hilft bei der Planung des Nachlasses. Ein beruhigendes Gefühl!

Sie möchten im Zuge der Übertragung ein Wohnungsrecht, eine Pflegeverpflichtung oder eine Grabpflege vereinbaren? Diese haben Einfluss auf den Wert und können so die Steuer reduzieren. Ich übernehme die Ermittlung der Werte für Wohnungsrechte oder sonstige Verpflichtungen.

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