Oft stellen bei Trennung oder Scheidung das eigene Haus oder die eigene Wohnung den zentralen Vermögenswert dar. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten über den Wert Ihrer Immobilie als Grundlage zur Klärung von Vermögensstreitigkeiten bzw. im Rahmen des Zugewinnausgleichs.
Für eine Anerkennung vor Gerichten ist hier die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB notwendig. Weitere Information zum Thema Verkehrswertgutachten finden Sie hier.