Nicht in jeder Situation ist die Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens notwendig, welches vor Gericht und Behörden Bestand hat. Daher biete ich Ihnen das Produkt Kurzgutachten an.
Im Unterschied zu Verkehrswertgutachten sind die verbale Beschreibung des Objektes, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen (Fotos, Kartenmaterial) in verkürzter Form dargestellt. Die Berechnung des Immobilienwertes erfolgt hier nur ausschließlich auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens entsprechend der Objektart. Darüber hinaus wird die bauplanungs- und beitragsrechtliche Situation (z.B. Bebauungsplan) überprüft und im Kurzgutachten berücksichtigt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Denkmalschutz, Altlastenkataster) werden nicht eingeholt und sind nicht Bestandteil des Kurzgutachtens.
Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht notwendig bzw. keine Konfliktsituation (z.B. Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbsituationen oder Scheidung) gegeben ist. In Fällen wie diesen ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB zur Sicherstellung der Anerkennung notwendig.
- differenzierte Wertermittlung auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens
- verringerter Zeitaufwand sowohl vor Ort
(Verwendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen)
als auch in der Bearbeitung des Gutachtens - geeignet für unbebaute Grundstücke und Standardwohnimmobilien
(Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) - Festpreisvereinbarung
- Kostenersparnis gegenüber einem Verkehrswertgutachten
Für die Erstellung von Kurzgutachten sind verschiedenste Unterlagen und Angaben notwendig, diese sind vom Auftraggeber an den Sachverständigen zu übergeben (soweit vorhanden):
- Katasterkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte), Grundstücksfläche
- Grundbuchauszug
- Fotos des Gebäudes
- Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen
- Mietverträge und aktuelle Mieten
Hier finden Sie die Checkliste Kurzgutachten. Gern übernehme ich die Beschaffung der nicht vorhandenen Unterlagen.
- Kontaktaufnahme und Vorbesprechung der Gegebenheiten
(Bewertungsanlass, Objektart sowie vorhandene Unterlagen) - Festpreisangebot inklusive aller zusätzlichen Leistungen
- Beauftragung durch Sie
- Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
- Einholung der erforderlichen (amtlichen) Unterlagen
- Gutachtenerstellung
- Versand des Kurzgutachtens sowie der Rechnung
(ca. eine Woche nach Durchführung des Ortstermins)
Sind Unterlagen nicht vorhanden und müssen durch den Sachverständigen eingeholt bzw. erstellt werden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern und der Preis für das Kurzgutachten erhöhen. Sprechen Sie mich an! Gern erläutere ich Ihnen die Einzelheiten.
In Abhängigkeit der Charakteristika des Bewertungsobjektes beträgt der Umfang ca. 20 bis 30 Seiten. Diese bestehen aus einer verkürzten verbalen Beschreibung des Objektes sowie der getroffenen Wertansätze, der eigentlichen Berechnungen auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens sowie einem verkürzten Anlagenteil.
Sie erhalten standardmäßig das Kurzgutachten in einfacher Ausfertigung. Sollten darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigt werden, ist dies gegen Aufpreis möglich.
Der Preis für ein Kurzgutachten beträgt pauschal 699,00 € (587,39 € zzgl. 19% MwSt.) für bis zu zwei Nutzungseinheiten und 25 km Entfernung (einfache Anfahrt).
Je weitere 10 km Entfernung zzgl. 50,00 € (42,17 € zzgl. 19 % MwSt.).
Für jede weitere Nutzungseinheit berechne ich einen Aufschlag in Höhe von 10 %.
Sollte ein Aufmaß des Objektes (Wohnfläche bzw. Rauminhaltsberechnungen) nicht verfügbar sein, erhalten Sie gegen ein Aufpreis eine detaillierte Flächen- und Rauminhaltsermittlung ab 119,00 € (100,00 € inkl. 19% MwSt.)
Fehlen weitere benötigte Dokumente (wie oben benannt), werden diese durch mich beschafft. Die dafür entstehenden Gebühren werden bei der Angebotsabgabe berücksichtigt und dem Festpreis aufgeschlagen.